Wieviel verdient eine Chefärztin/ ein Chefarzt?
Als Chefärztin/Chefarzt ist man nicht nur für die medizinische Versorgung von Patienten verantwortlich, sondern auch für das Management des Krankenhauses oder der Klinik. Doch wie sieht es mit dem Gehalt aus? Das Chefarzt Gehalt variiert je nach Fachbereich, Standort und Erfahrung. Es kann zwischen 177.000 und 372.000 Euro brutto im Jahr liegen. Zudem gibt es oft noch Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Dienstwohnung. Doch auch das Arbeitspensum ist hoch und kann bis zu 60 Stunden pro Woche betragen. Eine Chefarzt-Position erfordert daher eine hohe fachliche Kompetenz sowie ausgeprägte Führungsqualitäten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann in der Chefarzt-Position nicht nur ein lukratives Gehalt erwarten, sondern auch eine herausfordernde und erfüllende Karriere in der Medizin.
Was verdient eine Chefärztin bzw. ein Chefarzt?
Das Gehalt einer Chefärztin/ eines Chefarztes in Deutschland variiert je nach Größe und Art des Krankenhauses, Fachrichtung, Erfahrung und Region. Schätzungsweise liegt das Durchschnittsgehalt von Chefärztinnen und Chefärzten laut dem Kienbaum- Vergütungsreport für Ärzte von 2019 bei ca. 288.000 Euro pro Jahr.
Einflussfaktoren des Chefärztinnen/ Chefarzt Gehalts
Das Gehalt einer Chefärztin/ eines Chefarztes wird von mehreren Faktoren beeinflusst. U.a. zu nennen sind:
• Standort (alte neue Bundesländer)
• Betriebsgröße des Krankenhauses
• Verhandlungsgeschick
• Fachrichtung
• Vita des Chefarztes
Chefärztin/ Chefarzt Gehalt nach Fachrichtungen
Je nach Fachrichtung der Chefärztin/ des Chefarztes gibt es große Unterschiede in den Verdienstmöglichkeiten.
Hier finden Sie die Gehälter von Chefärztinnen und Chefärzten nach Fachrichtungen, sortiert nach dem Durchschnittsgehalt:
• Innere Medizin: 372.000
• Radiologie: 360.000
• Chirurgie: 331.000
• Orthopädie: 313.000
• Gynäkologie: 257.000
• Anästhesie / Intensivmedizin: 296.000
• Urologie: 256.000
• Neurologie / Psychiatrie: 234.000
• Pädiatrie: 208.000
• Geriatrie: 177.000
In welcher Fachrichtung verdient eine Chefärztin/ ein Chefarzt am meisten?
Bei den Durchschnittswerten sind die Fachrichtungen mit den besten Verdienstmöglichkeiten die Innere Medizin, als auch die Radiologie. Auffällig dabei ist, dass die Gehaltsspanne bei den Radiologinnen und Radiologen sowohl nach, oben, als auch nach unten ausschlagen kann. Durchschnittlich am wenigsten verdient hingegen die Chefärztin/ der Chefarzt der Geriatrie.
Chefärztin/ Chefarzt Gehalt nach Bundesländern
Auch vom Bundesland ist es abhängig, wie viel Gehalt eine Chefärztin/ ein Chefarzt durchschnittlich verdient. Im Süddeutschen Raum lässt sich nach Gehaltsstatistiken von gehalt.de (Stand 13.04.2023) als Chefärztin/Chefarzt am meisten Geld verdienen. In Ostdeutschland hingegen ist mit weniger Geld zu rechnen. Baden-Württemberg zahlt seinen Chefärztinnen und Chefärzten am meisten Geld (277.640 € brutto im Durchschnitt), wobei Mecklenburg-Vorpommern den letzten Platz belegt (197.722 € brutto im Durchschnitt).
Anbei eine Übersicht der Durchschnittsgehälter nach Bundesland
Sortiert nach dem höchsten Durchschnittsgehalt:
- Baden-Württemberg: 307.250 €
- Hessen: 305.158 €
- Hamburg: 302.355 €
- Bayern: 299.833 €
- Nordrhein-Westfalen: 294.486 €
- Rheinland-Pfalz: 290.523 €
- Bremen: 287.030 €
- Saarland: 284.922 €
- Berlin: 282.930 €
- Niedersachsen: 280.237 €
- Schleswig-Holstein: 277.204 €
- Sachsen: 258.854 €
- Thüringen: 258.577 €
- Brandenburg: 257.987 €
- Sachsen-Anhalt: 255.927 €
- Mecklenburg-Vorpommern: 252.280 €

Bild: Gehalt.de, Stand vom 01.06.2026
Chefarztvertrag 2026: Inhalte, Vergütung und wichtige Klauseln
Ein Chefarztvertrag regelt weit mehr als Gehalt und Position. Er verbindet medizinische Leitungsverantwortung, wirtschaftliche Ziele, Wahlleistungsvergütung, Compliance und persönliche Absicherung.
Typische Inhalte
Zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen gehören:
| Bereich | Typische Regelung |
| Position & Aufgaben | Leitung der Klinik/Abteilung, Personalverantwortung, Weiterbildung, Dienst- und Rufbereitschaft |
| Vergütung | Fixgehalt, Bonus, variable Vergütung, Sonderzahlungen |
| Zielvereinbarung | Qualitäts-, Struktur-, Prozess- und ggf. wirtschaftliche Ziele |
| Liquidationsrecht | Privatliquidation, Beteiligung an Wahlleistungen oder Pool-Modell |
| Dienstwagen | Fahrzeugbudget, Privatnutzung, Steuerregelung, Rückgabe |
| Altersvorsorge | bAV, Zusatzversorgung, Direktversicherung, Pensionszusage |
| Nebentätigkeiten | Gutachten, Vorträge, Studien, externe Tätigkeiten |
| Compliance | Antikorruption, Zuweiserbeziehungen, Industriekooperationen |
| Beendigung | Kündigung, Abberufung, Freistellung, Wettbewerbsverbo |
Besonders wichtig: Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen sind heute sensibler als früher. Reine Umsatz-, Fallzahl- oder Gewinnziele können problematisch sein, wenn sie medizinische Entscheidungen beeinflussen. Besser sind Ziele zu Qualität, Patientensicherheit, Zertifizierung, Weiterbildung oder Prozessverbesserung.
Liquidationsrecht und Wahlleistungen
Das Liquidationsrecht bleibt ein zentraler Vergütungsbestandteil. Verträge sollten klar regeln, wer wahlärztliche Leistungen erbringt, wann Vertretung zulässig ist und wie Einnahmen verteilt werden. Durch aktuelle Rechtsprechung sind Wahlleistungs- und Vertretungsregelungen formal wichtiger geworden.
Was hat sich verändert?
In den letzten Jahren haben sich Chefarztverträge deutlich verschoben:
- weniger reine Erlösorientierung
- mehr Qualitäts- und Compliance-Ziele
- strengere Anforderungen an Wahlleistungen
- mehr Dokumentationspflichten
- stärkere Bedeutung von Krankenhausreform und Strukturveränderungen
- höhere Relevanz von Absicherung, Haftung und Nebentätigkeitskontrolle
Der Chefarztvertrag 2026 ist ein strategischer Führungsvertrag. Neben Gehalt, Dienstwagen, Altersvorsorge und Liquidationsrecht kommt es vor allem auf rechtssichere Zielvereinbarungen, klare Wahlleistungsregeln und Schutz bei Klinikumbau, Fusion oder Abteilungsveränderung an.
Quellen:
1. Kienbaum Vergütungsreport „Ärzte, Führungskräfte und Spezialisten 2019", Medscape International Compensation Report 2019
2. https://www.gehalt.de/ (Stand 01.06.2026)
3. TV- Ärzte Entgeldtabelle VKA- Marburger Bund (Stand 01.06.2026)
4. TV- Ärzte Entgeldtabelle Tdl- Marburger Bund (Stand 01.06.2026)
5. Landesärztekammer Hessen: „Gegen die Kommerzialisierung – Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen“, 2020.
Quelle zu Zielvereinbarungen, ökonomischen Fehlanreizen und § 136a SGB V. (Stand 01.06.2026)