EBM 03040, Vorhaltepauschale und Entbudgetierung: Was Hausärzte in Deutschland jetzt wissen müssen

Die hausärztliche Vergütung in Deutschland hat sich zuletzt deutlich verändert. Seit dem 1. Oktober 2025 werden Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung entbudgetiert vergütet, und seit dem 1. Januar 2026 gilt die neu geregelte Vorhaltepauschale rund um die GOP 03040 mit gestaffelten Zuschlägen. Für Praxisinhaber, angestellte Ärzte und Kaufinteressenten von Hausarztpraxen ist das relevant, weil sich Honorarsystem, Praxisorganisation und potenzielle Wirtschaftlichkeit spürbar verändern können.

Was bedeutet EBM 03040 überhaupt?

 

1. Die GOP 03040 ist die zentrale Vorhaltepauschale im hausärztlichen Bereich.
Die Gebührenordnungsposition 03040 ist eine Zusatzpauschale zu den hausärztlichen Versichertenpauschalen und dient der Vergütung für die Vorhaltung der Strukturen, die zur hausärztlichen Grundversorgung nötig sind. Die Grundsystematik bleibt auch nach der Reform bestehen.

2. Die Abrechnung ist an klare Voraussetzungen geknüpft.
Die GOP 03040 wird einmal im Behandlungsfall gezahlt, wenn im selben Quartal beim Patienten keine fachärztlichen Leistungen durch den Hausarzt durchgeführt und abgerechnet werden. Zugesetzt wird sie durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

3. Die Bewertung ist nicht für jede Praxis identisch.
Aktuell liegt die Bewertung der GOP 03040 bei 128 Punkten. Bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt erfolgt ein Abschlag von 13 Punkten, bei mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Arzt ein Aufschlag von 9 Punkten. Zusätzlich kann ein 40-prozentiger Abschlag greifen, wenn im Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen durchgeführt werden, wobei für bestimmte Schwerpunktpraxen Ausnahmen gelten.

 

Was hat sich durch die Entbudgetierung für Hausärzte geändert?

 

1. Die allgemeine hausärztliche Versorgung wird seit Oktober 2025 ohne Budgetierung vergütet.
Nach dem Beschluss zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes werden seit 1. Oktober 2025 alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 sowie hausärztliche Hausbesuche nach den GOP 01410 bis 01413 und 01415 ohne Budgetierung bezahlt. Das bedeutet: Diese Leistungen können grundsätzlich in voller Höhe vergütet werden.

2. Nicht alle hausärztlichen Leistungen sind automatisch außerhalb der MGV.
Die KBV stellt zugleich klar, dass die übrigen Leistungen in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung verbleiben. Für Praxen ist deshalb wichtig, sehr genau zu unterscheiden, welche Leistungen tatsächlich entbudgetiert sind und welche weiterhin innerhalb der bisherigen Systematik laufen.

3. Die Reform soll Versorgung stärken und Wartezeiten reduzieren.
Das Bundesgesundheitsministerium verbindet mit der Reform ausdrücklich das Ziel, Hausarztpraxen zu stärken, Kapazitäten für die Grundversorgung freizusetzen und unnötige Quartalskontakte zu reduzieren. Gerade in Regionen mit angespanntem Praxisangebot ist das gesundheitspolitisch bedeutsam.

 

Wie funktioniert die neue Vorhaltepauschale ab 2026?

 

1. Die bisherige GOP 03040 bleibt erhalten, wird aber um Zuschläge ergänzt.
Seit 1. Januar 2026 gibt es zur Vorhaltepauschale einen gestaffelten Zuschlag. Praxen, die mindestens zwei bis sieben Kriterien erfüllen, erhalten GOP 03041 mit 10 Punkten. Wer mindestens acht Kriterien erfüllt, erhält GOP 03042 mit 30 Punkten.

2. Die Zuschläge werden nicht manuell “frei” angesetzt, sondern von der KV zugesetzt.
Der Zuschlag wird je Behandlungsfall zur GOP 03040 von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt. Maßgeblich ist dabei jeweils das aktuelle Abrechnungsquartal und die Zahl der tatsächlich erfüllten Kriterien.

3. Die neue Systematik soll stärker die reale Versorgungsleistung abbilden.
Die gesetzliche und untergesetzliche Logik hinter der Reform lautet: Hausarztpraxen, die besonders stark an der wohnortnahen Versorgung, an Besuchen, Diagnostik, Impfungen oder erweiterten Sprechzeiten mitwirken, sollen über die Vorhaltepauschale besser honoriert werden. Genau das beschreibt auch das BMG als Ziel der neuen Vergütungsstruktur.

 

Welche Kriterien sind für die Vorhaltepauschale besonders wichtig?

 

1. Entscheidend sind konkrete Versorgungsangebote der Praxis.
Zu den zehn Kriterien zählen unter anderem Haus- und Pflegeheimbesuche, geriatrische oder palliativmedizinische Versorgung, Kooperationen mit Pflegeheimen, Schutzimpfungen, Kleinchirurgie und Wundversorgung, Ultraschalldiagnostik, hausärztliche Basisdiagnostik, Videosprechstunden, Zusammenarbeit in Qualitätszirkeln oder fachgleichen BAGs sowie erweiterte Sprechstundenzeiten.

2. Viele Kriterien werden über prozentuale Anteile an Behandlungsfällen gemessen.
Die KBV erläutert, dass etwa bei Besuchen, Basisdiagnostik oder Schutzimpfungen nicht nur das Angebot zählt, sondern auch der relative Leistungsanteil an allen hausärztlichen Behandlungsfällen der Praxis. Das macht die Regelung besonders relevant für die Praxissteuerung und das Leistungscontrolling.

3. Praxisorganisation wird damit zu einem echten Honorarhebel.
Wer strukturierte Impfangebote, diagnostische Leistungen, Heimbesuche und verlängerte Sprechzeiten nachweisbar anbietet, verbessert nicht nur die Versorgung, sondern erhöht auch die Chance auf Zuschläge zur GOP 03040. Für viele Hausarztpraxen ist das ein Signal, Prozesse und Leistungsportfolio aktiv zu prüfen.

 

Warum ist das Thema auch für den Praxiskauf und Praxisverkauf relevant?

 

1. Die Vergütungsstruktur beeinflusst die wirtschaftliche Attraktivität einer Hausarztpraxis.
Wenn Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung entbudgetiert vergütet werden und zusätzlich Zuschläge über die Vorhaltepauschale erreichbar sind, kann das die Honorarstruktur einer Praxis verändern. Für Käufer und Verkäufer ist deshalb eine aktuelle Analyse der Abrechnungsdaten wichtiger denn je.

2. Die Praxisorganisation wird stärker zum Bewertungsfaktor.
Nicht nur Lage, Patientenstamm und Personal zählen, sondern auch die Frage, ob eine Praxis die Kriterien für Zuschläge erfüllt oder mit überschaubarem Aufwand erfüllen kann. Das betrifft zum Beispiel Impfleistungen, Besuchsstruktur, Diagnostik, Sprechzeiten und Kooperationen.

3. Für Übergaben und Nachfolgen steigt der Beratungsbedarf.
Weil sich die Honorarsystematik in kurzer Zeit verändert hat, sollten Praxisabgeber und Kaufinteressenten die aktuelle EBM-Logik, KV-Zusetzungen und die Auswirkungen auf den zukünftigen Fallwert sorgfältig einordnen. Gerade im deutschen Hausarztmarkt kann das einen Unterschied für Preisverhandlungen und Zukunftsplanung machen.

 

Die Suchbegriffe „EBM 03040“, „03040 EBM“, „Vorhaltepauschale EBM“, „Vorhaltepauschale“, „Entbudgetierung“ und „Entbudgetierung Hausärzte“ hängen seit der Reform eng zusammen. In Deutschland gilt seit Oktober 2025 die Entbudgetierung wesentlicher hausärztlicher Leistungen, und seit Januar 2026 wurde die Vorhaltepauschale rund um die GOP 03040 neu strukturiert. Für Hausarztpraxen bedeutet das: Abrechnung, Praxisprofil und wirtschaftliche Perspektive sollten neu bewertet werden.

FAQ 

Was ist die GOP 03040 im EBM?
Die GOP 03040 ist die hausärztliche Vorhaltepauschale als Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen für die Vorhaltung notwendiger Strukturen der hausärztlichen Grundversorgung.

Seit wann gilt die Entbudgetierung für Hausärzte?
Die Entbudgetierung der allgemeinen hausärztlichen Versorgung gilt seit 1. Oktober 2025.

Seit wann gilt die neue Vorhaltepauschale?
Die neu geregelte Vorhaltepauschale gilt seit 1. Januar 2026.

Welche Zuschläge gibt es zur GOP 03040?
Es gibt seit 2026 die Zuschläge GOP 03041 mit 10 Punkten bei mindestens zwei bis sieben erfüllten Kriterien und GOP 03042 mit 30 Punkten bei mindestens acht erfüllten Kriterien.

Kann eine Praxis Abschläge bei der Vorhaltepauschale erhalten?
Ja. Neben fallzahlbezogenen Zu- und Abschlägen kann ein Abschlag von 40 Prozent greifen, wenn weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchgeführt werden; für bestimmte Schwerpunktpraxen gelten Ausnahmen.

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