Was ist die GOÄ? Grundlage der privatärztlich

en Abrechnung
Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung auf Basis der Bundesärzteordnung. Sie regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen, sofern nicht ein anderes Vergütungssystem (z. B. EBM in der GKV) einschlägig ist.
Im Wortlaut ist die GOÄ in einen allgemeinen Teil und ein Gebührenverzeichnis gegliedert. Der allgemeine Teil enthält Grundregeln zu Anwendungsbereich, Gebühren, Bemessung und Steigerungsfaktoren, während das Gebührenverzeichnis jede abrechenbare ärztliche Leistung mit einer eigenen GOÄ-Ziffer und Punktzahl beschreibt.
Grundsatz: Abgerechnet werden dürfen nur Leistungen, die im Gebührenverzeichnis enthalten sind oder nach § 6 Abs. 2 GOÄ analog einer vergleichbaren Leistung bewertet werden. Außerdem dürfen Sie nur Leistungen berechnen, die Sie tatsächlich erbracht haben – pauschale „Verwaltungsposten“ ohne Leistung verstoßen gegen die Gebührenordnung für Ärzte.
So funktionieren GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren
Jede Position im Gebührenverzeichnis ist eine GOÄ-Ziffer mit definierter Leistungsbeschreibung und Punktzahl. Aus dieser Punktzahl und dem amtlichen Punktwert wird der sog. Einfachsatz berechnet. Dieser kann – je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand – mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden.
Bei persönlich-ärztlichen Leistungen liegt der Gebührenrahmen in der Regel zwischen dem 1,0- und dem 2,3-fachen Satz; in begründeten Fällen ist eine Steigerung bis 3,5-fach möglich. Laborleistungen haben meist einen engeren Gebührenrahmen.
Wollen Sie über den 2,3-fachen „Regelhöchstsatz“ hinausgehen, brauchen Sie auf der Rechnung eine individuelle, nachvollziehbare Begründung (z. B. „erheblicher Zeitaufwand“, „erschwerte Bedingungen“, „besonders schwieriger Fall“). Ohne Begründung riskieren Sie Kürzungen durch PKV oder Beihilfe.
Eine Besonderheit ist die Analogabrechnung: Für neue oder nicht explizit in der GOÄ aufgeführte Leistungen erlaubt § 6 Abs. 2 GOÄ, eine „gleichwertige“ Leistung nach Art, Kosten und Zeitaufwand heranzuziehen. Die Bundesärztekammer stellt hierfür ein Verzeichnis anerkannter Analogbewertungen und ausführliche Erläuterungen bereit – ein wichtiges Hilfsmittel für moderne Praxisleistungen.
UV-GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte in der Unfallversicherung
Neben der klassischen GOÄ gibt es die UV-GOÄ – die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie gilt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und ist in Verträgen zwischen Ärzteschaft und Unfallversicherungsträgern geregelt.
Die UV-GOÄ orientiert sich strukturell an der GOÄ, besitzt aber eigene Leistungslegenden und Gebühren. Sie wird regelmäßig angepasst; zum 1. Juli 2025 wurden die Gebühren etwa um 4,41 % erhöht und neue Leistungen (z. B. Nummer 17b UV-GOÄ) eingeführt.
Für Ihre Praxis bedeutet das: Sobald ein Fall als UV-Fall eingestuft wird (Arbeitsunfall, Wegeunfall, anerkannte Berufskrankheit), rechnen Sie nicht nach GOÄ, sondern nach UV-GOÄ ab – mit eigenen Formularen, Berichtspflichten und direkten Rechnungen an die Unfallversicherungsträger.
Wichtige GOÄ-Ziffern im Praxisalltag
Im Alltag tauchen bestimmte GOÄ-Ziffern besonders häufig auf. Gerade bei diesen lohnt sich ein genauer Blick, weil hier die meiste Abrechnungsmusik spielt.

GOÄ 1 – Ärztliche Beratung
GOÄ 1 steht für eine kurze ärztliche Beratung – auch telefonisch oder per Videosprechstunde – ohne zeitliche Mindestvorgabe. Typischer Einsatz: kurzes Nachfragen zu vorliegenden Befunden, einfache Verlaufsberatung, kurze Therapieanpassung.
Da GOÄ 1 nur begrenzt neben anderen Ziffern angesetzt werden kann, sollten Sie bei längeren Gesprächen prüfen, ob die Voraussetzungen für GOÄ 3 erfüllt sind, um Honorarverluste zu vermeiden.
GOÄ 3 – Eingehende Beratung
GOÄ 3 beschreibt die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung von mindestens zehn Minuten. Diese Ziffer ist ideal für ausführliche Erstgespräche, umfangreiche Aufklärungen, komplexe Therapieplanung oder die Betreuung chronisch Kranker.
Die eingehende Beratung kann im Behandlungsfall mehrfach berechnet werden, sofern der erhöhte Aufwand jeweils gegeben und dokumentiert ist (z. B. Gesprächsdauer in Minuten). Gerade bei internistischen, psychosomatischen oder onkologischen Fällen ist GOÄ 3 eine zentrale Honorarquelle.
GOÄ 70 – Kurze Bescheinigung / kurzes Zeugnis
Mit GOÄ 70 rechnen Sie kurze Bescheinigungen ab, etwa einfache Atteste für Schule, Kita, Arbeitgeber, Sportverein oder AU-Bescheinigungen außerhalb des GKV-Systems. Auch kurze Einträge in Impfausweis oder Allergiepass fallen darunter.
Jede einzelne Bescheinigung ist eine eigene abrechenbare Leistung. Mündliche Auskünfte allein sind von GOÄ 70 nicht erfasst – hier greift je nach Situation eine Beratungsziffer.
GOÄ 75 – Ausführlicher Krankheits- und Befundbericht
GOÄ 75 ist für den ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht vorgesehen: Anamnese, Befunde, Beurteilung und epikritische Würdigung. Typische Adressaten sind Versicherungen, Behörden, Gutachter oder weiterbehandelnde Einrichtungen.
Aufgrund des teilweise hohen Aufwands kann GOÄ 75 bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, wobei oberhalb des 2,3-fachen Satzes eine schriftliche Begründung erforderlich ist. Eine präzise Dokumentation des Bearbeitungsaufwands zahlt sich hier aus.
GOÄ 602 – Oxymetrische Untersuchung
GOÄ 602 umfasst die oxymetrische Untersuchung – also die Bestimmung der Sauerstoffsättigung im Blut, auch im Rahmen einer Belastung. In der Praxis entspricht das meist der Messung mittels Pulsoxymeter.
Schon eine einzelne Messung rechtfertigt die Abrechnung von GOÄ 602. Mehrere Messungen während derselben Sitzung lösen die Ziffer jedoch nicht mehrfach aus. Achten Sie auf Kombinations- und Ausschlussregeln zu anderen Funktionsdiagnostiken.
Typische Abrechnungsfehler und wie Sie sie vermeiden
Ein Klassiker ist, ausführliche Gespräche pauschal mit GOÄ 1 abzurechnen – aus Gewohnheit oder aus Sorge vor Rückfragen der Kostenträger. Dadurch verschenkt die Praxis Honorar. Besser: Gesprächsdauer konsequent dokumentieren und bei mind. zehn Minuten GOÄ 3 ansetzen, begründet durch „eingehende Beratung“ im Kontext des Falls.
Ein zweiter häufiger Fehler: Bescheinigungen und Atteste werden gar nicht oder zu selten als GOÄ-Leistung gesehen. Ob Sporttauglichkeitsattest, Schulbescheinigung oder bestimmte Arbeitgeberformulare – vieles fällt sauber unter GOÄ 70 oder GOÄ 75 und sollte auch so vergütet werden.
Schließlich werden technische Leistungen wie die Oxymetrie (GOÄ 602) oft durchgeführt, aber nicht abgerechnet. Integrieren Sie solche Standards in Ihre SOPs und Leistungsdokumentation, damit GOÄ-Ziffern automatisch mitlaufen – natürlich immer im Rahmen der Gebührenordnung und der jeweiligen Kombinationsregeln.
Checkliste: GOÄ-Abrechnung in der Praxis optimieren
- Schulen Sie Ihr Team regelmäßig in den Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte, inkl. Schlüssel-Ziffern wie GOÄ 1, 3, 70, 75 und 602 sowie der UV-GOÄ.
- Halten Sie Ihre Abrechnungssoftware aktuell, nutzen Sie die Analogbewertungslisten der Bundesärztekammer und pflegen Sie hausinterne Abrechnungsleitfäden. Bundesärztekammer+2Bundesärztekammer+2
- Dokumentieren Sie Gesprächsdauer, technischen Aufwand und Berichtsumfang konsequent – das erleichtert die Begründung erhöhter Steigerungsfaktoren und reduziert Nachfragen der Kostenträger.
GOÄ-Novellierung: Stand 2025 und Ausblick für Praxen
Die Diskussion um eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte läuft seit vielen Jahren – 2025 ist sie so konkret wie nie zuvor. Der 129. Deutsche Ärztetag hat Ende Mai 2025 mit großer Mehrheit dem Entwurf einer neuen GOÄ („GOÄneu“) zugestimmt und die Bundesärztekammer beauftragt, diesen gemeinsam mit dem PKV-Verband an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Ziel ist eine moderne Gebührenordnung, die aktuelle medizinische Leistungen, Digitalisierung und sprechende Medizin deutlich besser abbildet als die heute noch maßgeblich aus den 1980er-Jahren stammende GOÄ.
Der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband liegt dem Bundesgesundheitsministerium inzwischen vor. Das Ministerium prüft nach eigenen Angaben das weitere Verfahren zur Novellierung; ein konkretes Inkrafttreten der neuen GOÄ steht allerdings noch nicht fest. Klar ist: Ohne formelle Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bleibt die bisherige GOÄ in Kraft. Für Praxen heißt das, die aktuelle Gebührenordnung weiterhin konsequent anzuwenden – und gleichzeitig die Entwicklungen zur GOÄneu im Blick zu behalten.
Inhaltlich zeichnen sich mehrere Leitlinien der geplanten GOÄ-Reform ab: eine deutlich aktualisierte Leistungsstruktur, feinere Differenzierung sprechender Leistungen, mehr Flexibilität bei Steigerungsfaktoren und eine geplante kontinuierliche Pflege der Gebührenordnung durch gemeinsame Gremien von Ärzteschaft und Kostenträgern. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das perspektivisch mehr Abrechnungslogik „aus einem Guss“, aber auch die Notwendigkeit, interne Prozesse, Abrechnungssoftware und Schulungen an das neue System anzupassen, sobald die GOÄneu tatsächlich in Kraft tritt.
FAQ zur GOÄ-Abrechnung
1. Was ist die GOÄ und wann gilt sie?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, also vor allem bei Privatpatient:innen, Selbstzahlern und Wahlleistungen. Sie gilt immer dann, wenn kein anderes Vergütungssystem (z. B. EBM oder spezielle Verträge) einschlägig ist.
2. Was sind GOÄ-Ziffern und wie entsteht das Honorar?
GOÄ-Ziffern sind nummerierte Leistungen im Gebührenverzeichnis der GOÄ. Jede Ziffer hat eine Punktzahl; mit Punktwert und Steigerungsfaktor wird daraus das konkrete Honorar berechnet. Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 4–6 GOÄ und die Anlage „Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen“.
3. Was ist die UV-GOÄ und wie unterscheidet sie sich von der GOÄ?
Die UV-GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten zum Einsatz und enthält eigene Leistungslegenden, Punktzahlen und Vergütungen, die regelmäßig gemeinsam von KBV und Unfallversicherungsträgern angepasst werden.
4. Welche Rolle spielen Ziffern wie GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 70, GOÄ 75 und GOÄ 602?
Diese Ziffern zählen zu den wichtigsten Bausteinen der täglichen GOÄ-Abrechnung: GOÄ 1 und 3 für Beratungen, GOÄ 70 für kurze Bescheinigungen, GOÄ 75 für ausführliche Berichte und GOÄ 602 für die Oxymetrie. Sie werden in GOÄ-Kommentaren und Abrechnungsempfehlungen regelmäßig als praxisrelevant hervorgehoben.
5. Wo finden Ärztinnen und Ärzte offizielle Informationen und Auslegungshilfen zur GOÄ?
Verbindlich ist der GOÄ-Text auf „Gesetze im Internet“. Ergänzend informieren das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesärztekammer (u. a. Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen), die KBV sowie der PKV-Verband und verschiedene Abrechnungsstellen mit praxisnahen Ratgebern und Beispielen.
Aktuelle Ärztin/ Arzt Stellenangebote, welche für Sie von Interesse sein könnten:
Facharzt für Allgemeinmedizin / Innere Medizin (m/w/d)
Facharzt für Neurologie oder Facharzt für Psychiatrie
Betriebsarzt / Facharzt Arbeitsmedizin (m/w/d) – auch Weiterbildung – Ingolstadt
Facharzt Anästhesiologie
ÄRZTLICHE GUTACHTER M/W/D
Facharzt (m/w/d) für Orthopädie/Unfallchirurgie oder Allgemeinmedizin in der Tätigkeit als Fachgutachterarzt (m/w/d)
Quellenverzeichnis (Stand 25.11.2025)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – vollständiger Gesetzestext inkl. Gebührenverzeichnis auf „Gesetze im Internet“. PKV-Serviceportal
Bundesministerium für Gesundheit. „Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte“ – Übersicht zu GOÄ/GOZ mit Link zur amtlichen GOÄ-Fassung. BMG
Bundesärztekammer. Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen zur GOÄ – Verzeichnis analog zu bewertender Leistungen und Erläuterungen zur GOÄ-Abrechnung. Bundesärztekammer
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). UV-GOÄ 2024/2025 – Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung, inkl. Gebührenerhöhungen. DGUV
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Informationen zur Unfallversicherung und UV-GOÄ – Verträge Ärzte/Unfallversicherungsträger, Hinweise zur Abrechnung und aktuelle Änderungen. kv-thueringen.de
Abrechnungs- und Informationsportale (z. B. Abrechnungsstelle.com). Online-GOÄ-Ziffern und UV-GOÄ-Erklärungen – praxisnahe Übersichten zu GOÄ-Ziffern, Gebührenspannen und UV-GOÄ-Besonderheiten. abrechnungsstelle.de
Spezifisch zur GOÄ-Novellierung (GOÄneu):
Bundesärztekammer. „GOÄ-Novellierung“ – Informationsseite zur geplanten Reform, Hintergründen und Rechtsrahmen. Bundesärztekammer
Deutscher Ärztetag 2025. Beschluss zur Novelle der GOÄ (TOP GOÄ-Novellierung; Mandat an die Bundesärztekammer, den konsentierten Entwurf an das BMG zu übergeben). Bundesärztekammer
Bundesärztekammer & PKV-Verband. Gemeinsame Presse- und Informationsmaterialien „Der Weg zu einer neuen GOÄ ist frei“ – Darstellung des Kompromissentwurfs, Ziele und erwartete Auswirkungen. PKV
Deutsches Ärzteblatt / Ärzteblatt.de. Berichte zur laufenden GOÄ-Novellierung und zur Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium – aktueller Stand des politischen Verfahrens. Ärzteblatt
Diverse Fach- und Abrechnungsportale (z. B. Medas, Abrechnungsstelle.com, Verrechnungsstelle, GetNelly). Übersichten „GOÄneu“, Status Quo & Änderungen – Einordnung der geplanten neuen GOÄ aus Praxis- und Abrechnungssicht. Medas