Definition der Überörtlichen Gemeinschaftspraxis
Eine überörtliche Gemeinschaftspraxis (ÜBAG) bezeichnet den Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen oder gleicher Fachrichtungen, die an verschiedenen Standorten tätig sind.
Im Unterschied zur „örtlichen“ Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der alle Ärzte an einem gemeinsamen Vertragsarztsitz arbeiten, umfasst eine „überörtliche“ BAG verschiedene Vertragsarztsitze. Jeder Partner bleibt an seinem ursprünglichen Vertragsarztsitz zugelassen, kann aber – ohne besondere Genehmigung – auch an den Vertragsarztsitzen der anderen Partner tätig werden. Dabei muss der Tätigkeitsumfang am eigenen Vertragsarztsitz den Umfang aller vertragsärztlichen Tätigkeiten außerhalb des eigenen Vertragsarztsitzes insgesamt überwiegen.
Die BAG-Partner bestimmen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen der Vertragsarztsitze als Hauptbetriebsstätte, während die anderen Vertragsarztsitze als Nebenbetriebsstätten der überörtlichen BAG gelten. Diese Art der Gemeinschaftspraxis kann auch KV-Bereich-überschreitend gegründet werden.
Vorteile der Überörtlichen Gemeinschaftspraxis
Breiteres Leistungsspektrum: Durch die Zusammenarbeit von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen können Patienten ein umfangreicheres medizinisches Angebot an verschiedenen Orten nutzen.
Bessere Patientenversorgung: Patienten profitieren von kürzeren Wartezeiten und einer höheren Verfügbarkeit von Spezialisten.
Effiziente Ressourcenverteilung: Ärzte können sich gegenseitig vertreten und gemeinsame Ressourcen wie medizinische Geräte und Verwaltungsdienstleistungen nutzen, was die Effizienz steigert.
Flexibilität: Ärzte haben die Möglichkeit, flexibel an verschiedenen Standorten zu arbeiten und ihre Praxiszeiten anzupassen, was zu einer besseren Work-Life-Balance beiträgt.
Unterschied BAG und ÜBAG
Der Unterschied zwischen einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) liegt hauptsächlich im Standortkonzept:
Überörtliche Gemeinschaftspraxis (ÜBAG):
Ärzte arbeiten an verschiedenen Standorten.
Zusammenarbeit über geografische Distanzen hinweg.
Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Verwaltungsdiensten.
Bietet Flexibilität und ein breiteres Leistungsspektrum.
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG):
Ärzte arbeiten am selben Standort.
Zusammenarbeit innerhalb einer Praxis.
Gemeinsame Nutzung von Praxisräumen und Ressourcen.
Fördert direkte Kommunikation und Zusammenarbeit vor Ort.
Quelle: KVB (Stand: Oktober 2024), Einzelpraxis oder Kooperation?