Unterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft?

In Deutschland steigen die Zahlen der Praxiskooperationen stetig an. Ärztinnen und Ärzte können sich neben der Gemeinschaftspraxis auch für eine Praxisgemeinschaft als eine weitere Form der Praxiskooperation entscheiden. Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung und Struktur. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über die Definition und Unterschiede zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft, sowie deren Vor- und Nachteile.

Was ist eine Gemeinschaftspraxis? Definition einer Gemeinschaftspraxis:

Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet, ist eine medizinische Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitsdienstleister:innen gemeinsam arbeiten, um medizinische Versorgung und Dienstleistungen anzubieten. Dabei können Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen, als auch gleichen Fachrichtungen einen gemeinsamen Praxisstandort leiten. In diesem Fall spricht man von einer örtlichen Gemeinschaftspraxis. Eine überörtliche Gemeinschaftspraxis bildet die Ausnahme, da es hier mehrere Praxisstandorte entweder innerhalb einer KV-Region oder KV-übergreifend gibt.

 

Im Gegensatz zu einer Einzelpraxis teilen sich die Ärztinnen und Ärzte oder Dienstleister:innen in einer Gemeinschaftspraxis Ressourcen wie Personal, Einrichtungen und Ausrüstung. Auch wirtschaften die Ärztinnen und Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis zusammen. Die Ärztinnen und Ärzte einer Gemeinschaftspraxis rechnen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Hierbei wird nur eine Abrechnungsnummer verwendet. Eine Gemeinschaftspraxis ermöglicht den Ärztinnen und Ärzten, ihre Fachkenntnisse und Ressourcen zu bündeln, um eine umfassendere und effizientere Patientinnen- & Patientenversorgung anzubieten. Gemeinschaftspraxen werden oft in verschiedenen medizinischen Fachgebieten wie z.B. der Allgemeinmedizin gefunden. Übliche Rechtsform ist in der Regel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft (PartGG).

 

Gemäß der Definition ist die Gemeinschaftspraxis also eine organisatorische, wirtschaftliche und juristische Einheit, in der alle Beteiligten eng miteinander verbunden sind. Sie agieren als ein einziges Unternehmen, mit gemeinsamen Rechten und Pflichten sowie der gemeinsamen Übernahme der Unternehmensrisiken. Zugleich teilen sie sich die Vorteile und Chancen, die sich daraus ergeben.

Was ist eine Praxisgemeinschaft? Definition einer Praxisgemeinschaft:

Eine Praxisgemeinschaft ist eine Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitsdienstleister zusammenarbeiten, um medizinische Versorgung anzubieten. Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte oder Dienstleister:innen arbeiten und betreiben Ihre Praxen unabhängig und wirtschaftlich getrennt voneinander. Sie teilen sich lediglich gemeinsame Ressourcen wie Räumlichkeiten, Personal, Einrichtungen und gegebenenfalls Verwaltungsdienste. Jede Ärztin und jeder Arzt oder Dienstleister:in behält seine individuelle Patientinnen- bzw. Patientenbasis und Abrechnung. Die Ärztinnen und Ärzte in einer Praxisgemeinschaft rechnen separat mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Praxisgemeinschaften bieten den Vorteil der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und der Möglichkeit zum fachlichen Austausch, während gleichzeitig die Eigenständigkeit der einzelnen Praxen erhalten bleibt. Als Rechtsform wird üblicherweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt.

Gemäß der Definition arbeiten Ärztinnen und Ärzte in einer Praxisgemeinschaft zwar organisatorisch zusammen, sind jedoch wirtschaftlich und juristisch getrennt voneinander. Rechtlich betrachtet besteht die Praxisgemeinschaft aus mehreren eigenständigen Arztpraxen, wodurch jede Ärztin und jeder Arzt sein eigenes unternehmerisches Risiko trägt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft?

Der Hauptunterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft liegt darin, wie die Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitsdienstleister:innen ihre Arbeit organisieren und ihre Ressourcen teilen:

  • Gemeinschaftspraxis:
    • Ärztinnen und Ärzte arbeiten zusammen als ein Team.
    • Bündeln Fachkenntnisse und Ressourcen für umfassendere Patientinnen- und Patientenversorgung.
    • Alle Ärztinnen und Ärzte teilen sich die Praxisadministration und Abrechnung.
  • Praxisgemeinschaft:
    • Ärztinnen und Ärzte arbeiten unabhängig voneinander.
    • Jeder betreibt seine eigene Praxis.
    • Behalten individuelle Patientenbasis und Abrechnung.
 BAG/ GemeinschaftspraxisPraxisgemeinschaft
PraxisräumlichkeitenGemeinschaftlichGemeinschaftlich
PersonalGemeinschaftlichGemeinschaftlich
GerätschaftenGemeinschaftlichGemeinschaftlich
BerufsausübungGemeinschaftlichEinzeln
PatientenstammGemeinschaftlichEinzeln
PraxisdokumentationGemeinschaftlichEinzeln
AbrechnungGemeinschaftlichEinzeln
HaftungGemeinschaftlichEinzeln

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Gemeinschaftspraxis bzw. einer Berufsausübungsgemeinschaft?

Vorteile einer Gemeinschaftspraxis/ Berufsausübungsgemeinschaft:

  • Eine Gemeinschaftspraxis ermöglicht Kosteneinsparungen, da die Ausgaben für Medizingeräte, Praxisverwaltungsystem und medizinisches Personal geteilt werden.
  • Skaleneffekte und Wettbewerbsvorteile im Verlgeich zu Einzelpraxis z.B. im Praxismarketing
  • Geringeres wirtschaftliches Risiko, da Risikoverteilung auf alle Gesellschafter aufgeteilt wird
  • Höheres Budget von der KV als eine Einzelpraxis
  • Wenn die Gesellschafter einer BAG jeweils nicht mehr als drei angestellte Ärztinnen und Ärzte beschäftigen, üben sie ihren Beruf weiterhin im steuerlichen Sinne als Freiberufler:innen aus und sind auch nicht der Gewerbesteuer unterworfen.
  • Sollte ein Gesellschafter aus einer Gemeinschaftspraxis aussteigen, kann er in der Regel seine Zulassung mitnehmen. Bei einem MVZ geht die eingebrachte Zulassung meist in ein MVZ über.
  • Eine BAG kann auch nach Jahren in ein MVZ überschrieben werden

Nachteile einer Gemeinschaftspraxis bzw. einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG):

  • Ärzt:innen binden sich meist für einen langen Zeitraum an die Gemeinschaftspraxis. Persönlich, menschlich und organisatorisch sollten sich die Ärztinnen und Ärzte gut verstehen, da z.B. Investitionen (Praxisräume, Personal, Praxisorganisation z.B. online Auftritt etc.) in die eigene Praxis zusammen entschieden werden
  • Unabhängig der Rechtsform sind die Gesellschafter dazu verpflichtet einen Gesellschaftervertrag zu schliessen
  • Gesellschaftsvertrag, der individuelle Freiheiten auf bestimmten Gebieten einschränkt, wodurch Ärzt:innen gemeinsame Lösungen finden müssen.
  • Selbstbestimmung und freier Entscheidung stehen eher an zweiter Stelle, da die Gemeinschaft entscheidet und nicht die selbsbestimmte Ärztin bzw. der selbstbestimmte Arzt.
  • Es besteht eine erhöhte gegenseitige Kontrolle.
  • Bei der Wahl einer GbR als Rechtsform besteht eine gesamtschuldnerische Haftung.
  • Grundpauschalen können nur einmal abgerechnet werden, auch wenn der Patient im Quartal von zwei oder mehr Ärzten behandelt wurde

Vorteile einer Praxisgemeinschaft

  • Da sich die Praxisgemeinschaft die Ausgaben für Räume, Geräte oder medizinisches Personal, teilt, können erhebliche Kosten gespart werden
  • Ärzt:innen haben Ihre eigenen Patient:innen und können fachlich unabhängig voneinander arbeiten.
  • Behandlung der Patient:innen nach eigenen Vorstellungen und auch Haftung nur für eigenen Fehler
  • Eine Praxisgemeinschaft lässt sich leichter auflösen als eine Gemeinschaftspraxis. Verlässt eine Ärztin oder ein Arzt die Praxisgemeinschaft, können die eigenen Patient:innen mitgenommen werden.
  • Patient:innen können Fachübergreifend innerhalb der Praxis weiterschickt werden.
  • Die Abrechnung und das Wirtschaften in der Praxisgemeinschaft erfolgen getrennt – die Einnahmen müssen nicht geteilt werden, sondern landen in der eigenen Tasche.
  • Ärzt:innen haften nur für ihr eigenes Handeln, nicht für das der Kolleg:innen.
  • Ärzt:innen der gleichen Fachrichtung können sich gegenseitig vertreten, etwa bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung.
  • Es ist keine Genehmigung nötig, sondern Sie müssen nur die KV und die Ärztekammer über die Gründung der Praxisgemeinschaft informieren.
  • Auch der (womöglich aufwändige und einschränkende) Gesellschaftsvertrag entfällt bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft – sie besteht im Grunde aus mehreren Einzelpraxen. 

Nachteile einer Praxisgemeinschaft

  • DSGVO- Sollte Patientinnen und Patienten von einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt (z.B. Urlabusvertretung oder Krankheitsfall) vertreten werden, darf die Verarbeitung der Patient:innendaten lediglich nach schriftlicher Zustimmnug der Patient:innen erfolgen. Ansonsten würde die ärztliche Schweigepflicht verletzt werden
  • Aufgrund der Einzelpraxen fallen viele Arbeiten „doppelt“ an (Kosten für Außendarstellung, Abrechnung etc.)
  • Gefahr des Wettbewerbs unter den Ärztinnen und Ärzten

Quellen

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